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Waldabteilung 1 Oberland Ost

Bewilligung für eine nachteilige Nutzung im Wald gemäss WaG Art 16: Organisiertes Bestatten im Wald
Gemeinde Beatenberg
Die Waldabteilung 1 Oberland Ost hat mit Verfügung vom 6. April 2015 der Oase der Ewigkeit Beatenberg GmbH, Obere Matte 386, 3803 Beatenberg, auf ihrer Parzelle Beatenberg Nr. 552 das organisierte Bestatten im Wald, in einem Perimeter von 15'355 m2 bewilligt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern, Rechtsabteilung, Münstergasse 3a, 3011 Bern, nach den Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist schriftlich und mindestens im Doppel einzureichen. Sie hat eine Begründung, einen Antrag und eine Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung sowie weitere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Die vollständige Genehmigungsverfügung sowie die Akten können bei der Waldabteilung 1 eingesehen werden.
Interlaken, 6. April 2015
Waldabteilung 1 Oberland Ost, Martin Sonderer, Waldrecht