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Einwohnergemeinde

Sperrgutabfuhr
Die Sperrgutabfuhr findet statt:
Donnerstag, 9. April 2015 - Bereitstellung vor 8.00 Uhr
Das Sperrgut ist bei den Containern bereitzustellen. Als Sperrgut gelten:
– metallisches Altmaterial
– grössere Nichteisen-Gegenstände wie Möbel, Matratzen, Kunststoffobjekte und dergleichen
– grössere leere Gebinde (z.B. Kessel)
Das Höchstgewicht beträgt 50 kg. Die Abfuhr ist gebührenpflichtig. Es werden nur Gegenstände mit Sperrgutmarken abgeführt. Bis 30 kg ist 1 Sperrgutmarke zu Fr. 7.80 anzubringen, ab 30 bis 50 kg 2 Sperrgutmarken.
Die Sperrgutmarken sind in den Detailhandelsgeschäften von Ringgenberg-Goldswil und auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Achtung: Elektroschrott gehört nicht in den Kehrichtsack und wird nicht angenommen. Er muss via Handel oder aber über die AVAG-Umladestation an der unteren Bönigstrasse in Interlaken entsorgt werden.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg