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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff.
Gemeindeverordnung (GV) in Verbindung mit Art. 36a Organisationsreglement (OgR)
Gemeinderatsbeschluss über die Änderung im Personalreglement: Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 14 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 36a bis c OgR Änderungen im Personalreglement beschlossen. Inkraftsetzung per 16. März 2015.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gemäss Art. 36a Organisationsreglement OgR das Referendum ergriffen werden. Das Referendum ist von mindestens 78 stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen und bis zum 4. Mai 2015 auf der Gemeindeschreiberei einzureichen. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 24. März 2015
Der Gemeinderat