Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Schwellenkorporation

Korporationsversammlung
Freitag, 8. Mai 2015. um 20.15 Uhr im Gemeindehaus Habkern
Traktanden:
1. Protokoll der Schwellenkorporationsversammlung vom 17. Dezember 2014
2. Jahresrechnung 2014
A) Nachkredite
B) Genehmigung Rechnung
3. Ansatz Schwellentelle
4. Anpassung Organisationsreglement
5. Vereinbarung Rechnungsführung
6. Ersatzwahl Kommissionsmitglied
7. Baufragen
8. Verschiedenes
Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Aktenauflage
Das Protokoll der Schwellenkorporationsversammlung vom 17. Dezember 2014 und das angepasste Organisationsreglement liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen (Schwellentelle) im Gemeindegebiet von Habkern (Art. 9 ff. Korporationsreglement der Schwellenkorporation Habkern). Die Versammlung ist öffentlich.
Habkern, 30. März 2015
Schwellenkommission Habkern