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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Arbeitsgemeinschaft Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg und Imboden Architektur AG, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Sanierung Kirchenruine und Friedhofanlage (Sanierung Kirchenschiff, Sanierung und Überdachung alter Kirchturm mit Einbau neuer Glocke, Überdachung Innenraum Kapelle) sowie Neubau Geräte-/ Kehrichtraum.
Standort: Goldswil, Goldswilhubel, Parzellen Nrn. 127 und 2056, Koordinaten 633'800 / 171'800, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt, Archäologisches Inventar Nr. 212.005.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG) • Dachgestaltung (Art. 24 GBR).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Mai 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli