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Schwellenkorporation

Gestützt auf Artikel 101 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 und Art. 24 des Schwellenkorpora-
tionsreglements bringt der Vorstand zur Kenntnis, dass für die Erarbeitung des Wasserbauplans Lamm-/Schwanderbach gebundene Ausgaben von Fr. 92'000.– bewilligt wurden.
Der Gesamtkredit für die Erarbeitung des Wasserbauplanes beträgt Fr. 1,15 Mio. und wurde von der Mitgliederversammlung der Schwellenkorporation Brienz am 18. Dezember 2014 beschlossen.
Hofstetten, 23. März 2015
Schwellenkorporation Hofstetten