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Einwohnergemeinde

Die Baukommission Wilderswil hat an der Sitzung vom 2. Februar 2015 beschlossen, auf folgenden Gemeindestrassen Parkverbote aufzustellen:
Aegertzaunstrasse, Parzelle Nr. 50 Parkverbot mit Zusatztafel Wendeplatz
Unter der Fuhre, Parzelle Nr. 2068 Parkverbot mit Zusatztafel Wendeplatz
Dickiweg, Parzelle Nr. 1963 Parkverbot mit Zusatztafel Wendeplatz
Die Pläne, auf denen der Wirkungsbereich der Verbote ersichtlich ist, können bei der Bauverwaltung Wilderswil vom 20. März bis 20. April 2015 eingesehen werden.
Gegen die beschlossenen Massnahmen kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Wilderswil, 13. März 2015
Baukommission Wilderswil