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Baupublikation

Gesuchsteller: Röntgen Philip, Chalet Campuna, 3823 Wengen, vertreten durch Architekturbüro Leonini GmbH, Postfach 390, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Postfach 390, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Wohnhaus, Anbau Terrasse sowie Installation von Sonnenkollektoren.
Standort: Wengen, Stäublisegg, Parzelle Nr. 4577, Koordinaten 636'583 / 161'987, Wohnzone 2-geschossig.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Unterschreiten des Gebäudeabstandes (Art. 18 GBR) • Unterschreiten des Grenzabstandes (Art. 14 GBR) • Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 9 GBR) • Dachgestaltung (Art. 25 GBR) • Unterschreiten der minimalen Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2015. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli