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Einwohnergemeinde

Änderung der Verordnung betreffend jährlicher Ehrungen
Der Gemeinderat hat am 11. März 2015 eine Änderung der Verordnung vom 19. August 2013 betreffend jährlicher Ehrungen beschlossen (Anpassung Zeitraum an Kalenderjahr und Ergänzung Ehrungsmöglichkeit Lebenswerk).
Die Änderung tritt auf den 1. Mai 2015 in Kraft. Sie kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden. Die Änderung ist auch unter www.interlaken-gemeinde.ch/reglemente/1/156/ aufgeschaltet. Gegen die Änderung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 12. März 2015
Der Gemeindeschreiber