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Waldstrassenplan

Öffentliche Auflage
Die Waldabteilung Oberland Ost bringt gestützt auf Artikel 32 der kantonalen Waldverordnung vom 29. Oktober 1997 den Waldstrassen-plan «Gündlischwand–Lütschental» zur öffentlichen Auflage.
Der Waldstrassenplan legt fest, bei welchen Weganlagen es sich um Waldstrassen im Sinne des Waldgesetzes handelt, und regelt die Fahrverbote.
Die Akten liegen vom 19.3. bis 18.4. 2015 auf den Gemeindeverwaltungen Gündlischwand und Lütschental öffentlich auf. Sie können während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Wer zur Einsprache berechtigt ist, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Diese ist der Auflagestelle zuzustellen und an die Waldabteilung Oberland Ost, Schloss 11, 3800 Interlaken, zu Handen des Amtes für Wald des Kantons Bern zu richten.
Interlaken, 16. März 2015
Waldabteilung Oberland Ost
M. Sonderer, Waldrecht