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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage: Änderung Überbauungsordnung «Sagimatta»
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 eine geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Sagimatta» (Anbau Werkhalle und Anpassung interne Erschliessung) im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung zur öffentlichen Auflage.
Die Änderung Überbauungsordnung «Sagimatta» liegt vom 19. März bis 20. April 2015 während der Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung gegen das geringfügige Verfahren und/oder die geplante Änderung erheben. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 16. März 2015
Gemeinderat Grindelwald