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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV)
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 23. Februar 2015 Anpassungen in der Organisationsverordnung beschlossen. Die Änderungen treten per 1. April 2015 in Kraft.
Gegen den oben erwähnten Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter, Schloss, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 3. März 2015
Der Gemeinderat