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Einwohnergemeinde

Einwohnergemeinde Änderung Personalverordnung, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 2. März 2015 eine Änderung der Personalverordnung in Artikel 23 und im Anhang beschlossen hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. März 2015 in Kraft. Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Bönigen, 2. März 2015
Der Gemeindeschreiber