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Regionaler Verkehrsund Siedlungsrichtplan (RGSK II) Oberland-Ost

Mitwirkungsverfahren
Die Geschäftsleitung der Regionalkonferenz Oberland-Ost hat am 25. Februar 2015 auf Antrag der Kommission Verkehr + Siedlung den Verkehrs- und Siedlungsrichtplan Oberland-Ost 2016–2019 (RGSK II) zur Mitwirkung nach Art. 58 Baugesetz freigegeben.
Das RGSK II ist die Fortschreibung des RGSK 2012–2015, entsprechend sollen insbesondere die neuen Massnahmen und die Änderungen mitgewirkt werden.
Nach der Genehmigung durch den Kanton stellen die neuen Massnahmen und die Änderungen zusammen mit den unveränderten Inhalten aus dem RGSK I das regionale Gesamtverkehrs- und
Siedlungskonzept nach Art. 98a des Baugesetzes dar. Dieser betrifft alle Gemeinden im Perimeter der Regionalkonferenz Oberland-Ost.
Die Mitwirkung dauert vom 6. März bis 15. Mai 2015.
Das RGSK II Oberland-Ost umfasst einen Bericht, Anhänge zum Bericht, Massnahmenblätter sowie eine Richtplankarte. Zudem sind die Änderungen von Massnahmen in einer Änderungsliste zusammengefasst.
Auflageorte sämtlicher Unterlagen:
– Geschäftsstelle Regionalkonferenz Oberland-Ost, Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
– kantonales Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern
– im Internet unter www.oberland-ost.ch
Schriftliche Eingaben sind an die folgende Adresse zu richten:
Regionalkonferenz Oberland-Ost, Vermerk «Mitwirkung RGSK», Postfach 312, 3800 Interlaken, oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Interlaken, 26. Februar 2015
Geschäftsstelle
Regionalkonferenz Oberland-Ost