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Einwohnergemeinde

Behördenreorganisation 2017,Vernehmlassung
Auf der Basis der Grundsatzbeschlüsse des Grossen Gemeinderats vom 21. Oktober 2014 zur Behördenreorganisation 2017 haben die nicht ständige Kommission Behördenreorganisation und der Gemeinderat die nötigen Anpassungen an den Rechtsgrundlagen konkret ausgearbeitet. Der Gemeinderat gibt diese Unterlagen in eine öffentliche Vernehmlassung bis Mitte Mai 2015.
Vernehmlassung
Bestandteile der Vernehmlassung sind:
− vier Änderungen des Organisationsreglements 2000 betreffend der Mitgliederzahl des Gemeinderats (Reduktion von 7 auf 6 Mitglieder), des Wahlverfahrens für den Gemeinderat (Wechsel vom Proporz zum Majorz), des Verzichts auf eine Amtszeitbeschränkung für das Gemeindepräsidium und der Einführung einer Abgangsentschädigung für das Gemeindepräsidium bei Nichtwiederwahl
− eine Änderung des Organisationsreglements der Industriellen Betriebe Interlaken betreffend Verzicht auf das Verwaltungspräsidium von Amtes wegen durch ein Gemeinderatsmitglied
− die Neufassung des Sitzungsgeldund Entschädigungsreglements (Anpassung der Gemeinderatsentschädigungen) und
− die Neufassung des Kommissionenreglements.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Mai 2015. Ihre Vernehmlassungseingaben sind dem Bereich Gemeindeschreiberei per Post (Postfach 97, 3800 Interlaken), per Fax 033 826 51 00 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zuzustellen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.interlaken-gemeinde.ch/aktualitaeten/internetzeitung/ abrufbar oder können beim Bereich Gemeindeschreiberei bestellt oder bezogen werden.
Der Gemeinderat