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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Hotel Krebs AG, Bahnhofstrasse 4, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Rückbau Pergola und Neubau Take-Away-Pavillon sowie Erweiterung der Betriebsbewilligung A gemäss Art. 6 Gastgewerbegesetz.
Standort: Bahnhofstrasse 4a, Parzelle Nr. 476, Strassenareal.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A und Baugruppe F.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 90 BauG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Interlaken, 3800 Interlaken.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist: bis 30. März 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli