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Baupublikation

Gesuchstellerin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Theiler Ingenieure AG, Aarestrasse 38 B, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Erstellen Gipfelrundweg mit Hängebrücke und Aussichtssteg.
Standort: First, Parzellen Nrn. 66,70 und 3294, Koordinaten Start 647'093/167'762, Koordinaten Ende 647'019/167'932, Überbauungsordnung Touristische Nutzung First Baubereich E3, Landwirtschaftszone.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A, Pflanzenschutzgebiet First.
Ausnahmen:
• Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
• Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG)
• Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Hinweis: Bei der Profiierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli