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Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage:
Änderung Überbauungsordnung Touristische Nutzung First
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung Touristische Nutzung First zur öffentlichen Auflage.
Die Änderung der Überbauungsordnung Touristische Nutzung First liegt vom 26. Februar bis 27. März 2015 während der Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über http://www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung erheben. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 23. Februar 2015
Gemeinderat Grindelwald