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Verkehrssperrung und Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1122 Interlaken–Bönigen
Gemeinde: Bönigen 10526 / Erneuerung Bärenkreisel Bönigen
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr wie folgt gesperrt bzw. wird die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Verkehrssperrung
Teilstrecke: Interlakenstrasse zwischen Bärenkreisel und Volg.
Dauer: 18. März bis 24. April 2015.
Ausnahmen: keine.
Verkehrsführung: Umleitung via Geissgasse–Obere Lütschinenbrücke.
Einschränkungen: Zu Fuss Gehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Grund: Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten.
Verkehrserschwerung
Teilstrecke: Bärenkreisel (inkl. Anschlüsse Hauptstrasse und Interlakenstrasse).
Dauer: 16. März bis 10. Juli 2015.
Ausnahmen: keine.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung im Baustellenbereich.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung durch Verkehrsdienst oder mit Lichtsignalanlage.
Grund: Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung bzw. Verkehrserschwerung.
Thun, 17. Februar 2015
Oberingenieurkreis l