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Einwohnergemeinde

Friedhof
Die Gräber aus dem Jahr 1985 werden infolge Ablaufs der gesetzlichen Frist der Grabesruhe aufgehoben. Die Grabreihen sind mit einer Tafel gekennzeichnet. Wir ersuchen die Angehörigen um Räumung der Grabsteine und Gräber bis zum 30. April 2015. Nach Ablauf dieser Frist wird über die Grabstätten verfügt. Weitere Auskünfte erteilt der Friedhofwart
Urs Rubi, Tel. 079 422 90 36
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