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Baupublikation

Bauherrschaft: Minhua Hotel Management GmbH, Harderstrasse 15, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Th. Kuhn GmbH, Mattenstrasse 7, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Anbringen einer Leuchtreklame (Stechschild) an der Ostfassade.
Standort: Harderstrasse 15, Parzelle Nr. 451, Nutzungszone MA 3.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in der Bauverbotszone (vor der Baulinie) nach Art. 90 BauG, i.V. mit Art. 80 SG. Inventar: Gebäude Nr. 15 schützenswertes K-Objekt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 11. Februar 2015
Bauverwaltung Interlaken