Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Mitwirkungsverfahren Kantonsstrassen

Das nachstehende Bauvorhaben wird gemäss Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vorgelegt.
Die Bevölkerung ist eingeladen und berechtigt, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Hinweise, aber auch ihre Kritik dem Auflageort oder dem Strasseninspektorat Oberland Ost, Lindenallee 82, 3800 Interlaken. schriftlich mitzuteilen.
Kantonsstrasse Nr. 221, Interlaken–Grindelwald.
Gemeinde: Lütschental.
Bauvorhaben: 20033 / Ausbau Bankett Baumgarten.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Lütschental, 3816 Lütschental.
Auflagedauer: 23. Februar bis 24. März 2015.
Hinweis: Einsprache kann nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens, sondern erst bei der Strassenplanauflage erhoben werden.
Thun, 16. Februar 2015
Oberingenieurkreis I