Öffentliche Planauflage
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Planvorlage der BLS betreffend Aufhebung Bahnübergang in Leissigen
Gemeinde: Leissigen
Gesuchstellerin: BLS Netz AG, Anlagen & Projekte, Genfergasse 11, 3001 Bern.
Gegenstand: Das Vorhaben umfasst folgende Hauptelemente:
– Aufhebung Bahnübergang km 17.647 («Griesli»).
– Bau eines Fussweges zur Erschliessung der Liegenschaften als Ersatz für den aufgehobenen Bahnübergang.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt.
Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 23. Februar bis 24. März 2015 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18 ff. Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35–37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen.
Bern, 11. Februar 2015
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
und Amt für öffentlichen Verkehr
und Verkehrskoordination, 3011 Bern
Gemeinde: Leissigen
Gesuchstellerin: BLS Netz AG, Anlagen & Projekte, Genfergasse 11, 3001 Bern.
Gegenstand: Das Vorhaben umfasst folgende Hauptelemente:
– Aufhebung Bahnübergang km 17.647 («Griesli»).
– Bau eines Fussweges zur Erschliessung der Liegenschaften als Ersatz für den aufgehobenen Bahnübergang.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt.
Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 23. Februar bis 24. März 2015 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18 ff. Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35–37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen.
Bern, 11. Februar 2015
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
und Amt für öffentlichen Verkehr
und Verkehrskoordination, 3011 Bern