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Baupublikation

Gesuchstellerin: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Porta West AG, Waldeggstrasse 3, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Rückbau Freileitung Wengernalp–Kleine Scheidegg und Neubau Kabelblock Wengernalp–Fallbodensee sowie Erweiterung Beschneiungsleitung Wengernalp–Querung Wixi.
Standort: Wengen, Wengernalp–Kleine Scheidegg–Fallbodensee, Parzellen Nrn. 2980, 1291, 6000, 5999, Koordinaten Elektroleitung 638331/158'376, Koordinaten Ende Elektroleitung 640'544/158'746. Koordinaten Start Beschneiungsleitung 638'331/158'376, Koordinaten Ende Beschneiungsleitung 639'176/158'530, Zonen Überbauungsordnung «Beschneiung Wengen –Kleine Scheidegg» und Landwirtschaftszone.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A, Flachmoor.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG) • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV) • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG) • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli