Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Lärmsanierung

Kantonsstrassen Frutigland nach Art. 13 ff. LSV
Die Lärmschutzverordnung (LSV) verpflichtet die Kantone dazu, den Lärm entlang ihrer Strassen zu ermitteln, zu beurteilen und – soweit Grenzwerte überschritten sind – Massnahmen zu ergreifen. Der Oberingenieurkreis I hat für die Kantonsstrassen in den Gemeinden Adelboden, Aeschi, Frutigen, Kandersteg, Kandergrund, Krattigen, Leissigen, Reichenbach und teilweise Spiez die Analyse durchgeführt und Massnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorgesehen. Das Projektdossier zeigt für alle Liegenschaften an den betroffenen Kantonsstrassen die Lärmbelastung, die Beurteilung und die geplanten Massnahmen.
Mit der Auflage kommt der Kanton seiner Informationspflicht im Sinne von Art. 6 Umweltschutzgesetz (USG) nach. Die Auflage dient ausschliesslich der Information der interessierten Bevölkerung. Betroffen sind primär Anrainer von Kantonsstrassen in den erwähnten Gemeinden. Mitwirkung, Anhörung und Einsprachemöglichkeit sind erst bei der Detailplanung der einzelnen
Massnahmen möglich.
Auflagedauer: 16. Februar bis 17. März 2015.
Auflageorte: Bau- oder Gemeindeverwaltung der jeweiligen Gemeinde.
Thun, 30. Januar 2015
Oberingenieurkreis I