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Einwohnergemeinde

Neue Bootshafenverordnung zum Bootshafenreglement der Einwohnergemeinde Leissigen
Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2014 beschlossenen Bootshafenverordnung zum Bootshafenreglement der Einwohnergemeinde Leissigen bekannt gegeben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Die Bootshafenverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Leissigen oder im Internet unter www.leissigen.ch eingesehen werden.
Leissigen, 9. Februar 2015
Gemeinderat Leissigen