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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV)
Inkraftsetzung der Neufassung
Verordnung über die Schulkassen, in Kraft ab 2. Februar 2015, beschlossen durch den Gemeinderat am 2. Februar 2015.
Gegen den oben erwähnten Erlass kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter, Schloss, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 2. Februar 2015
Der Gemeinderat