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Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Royal-St. Georges Interlaken AG, Höheweg 139, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: mobileo Schweiz, Eichzun 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Aufstellen eines Beratungs-und Verkaufstandes mit Demo-Fahrzeugen für die Vermietung von Elektrofahrzeugen (Stehroller und E-Bikes). Durchführung von Instruktionen auf dem Hotelgelände.
Standort: Höheweg 135 + 139, Parzellen Nrn. 514 und 1128, Nutzungszone Hotelzone A.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in der Bauverbotszone (vor der Baulinie) nach Art. 90 BauG i.V. mit Art. 80 SG.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Ortsbildgestaltungsbereich.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 5. Februar 2015
Bauverwaltung Interlaken