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Einwohnergemeinde

Beschlüsse und Wahlen des Grossen Gemeinderats Interlaken und fakultatives Referendum
Der Grosse Gemeinderat Interlaken hat am 3. Februar 2015 folgende Beschlüsse gefasst und Wahlen vorgenommen:
Bernastrasse, Erneuerung Oberbau, Strassenentwässerung und öffentliche Beleuchtung sowie Erneuerung der Kanalisation, Rahmenkredit
1. Für die Erneuerung des Oberbaus, der Strassenentwässerung und der öffentlichen Beleuchtung Bernastrasse sowie für die Erneuerung der Kanalisation Bernastrasse wird ein Rahmenverpflichtungskredit von Fr. 1'390'000.– bewilligt.
2. Das Geschäft untersteht dem fakultativen Referendum.
Änderung des Personalreglements 2011 und des Geschäftsreglements des Grossen Gemeinderats
1. Die Änderungen der Artikel 4, 17, 18a und 23 des Personalreglements 2011 vom 7. Dezember 2010 und die indirekte Änderung des Geschäftsreglements des Grossen Gemeinderats vom 19. Oktober 1999 mit Ergänzung von Artikel 28a werden genehmigt.
2. Die Änderungen des Personalreglements 2011 treten rückwirkend auf den 1. Januar 2015 in Kraft, die Änderung des Geschäftsreglements des Grossen Gemeinderats auf den 1. März 2015.
Gemeindeinitiative «Keine Verkehrsverlagerung in die Wohnquartiere»
1. Die Gemeindeinitiative «Keine Verkehrsverlagerung in die Wohnquartiere » wird abgelehnt.
2. Sie wird den Stimmberechtigten unterbreitet.
3. Der Gemeindeinitiative «Keine Verkehrsverlagerung in die Wohnquartiere » wird ein Gegenvorschlag gegenübergestellt.
4. Für die Ausarbeitung des Gegenvorschlags zur Verkehrsinitiative wird eine nicht ständige Kommission des Grossen Gemeinderats ohne Entscheidbefugnis eingesetzt.
5. Die Kommission soll folgende Eckpunkte einhalten:
– Der Verkehrsrichtplan ist dahinge hend anzupassen, dass das heutige Verkehrsregime auf dem Höheweg (Abschnitt Postplatz–Harderstrasse) übernommen wird.
– Die Wohnquartiere werden vom Durchgangsverkehr entlastet.
6. Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:
– zwei Mitglieder des Grossen Gemeinderats aus der Liste der SVP
– zwei Mitglieder des Grossen Gemeinderats aus der Liste der SP
– zwei Mitglieder des Grossen Gemeinderats aus der Liste der FDP
– ein Mitglied des Grossen Gemeinderats aus der Liste der Grünen
– ein Mitglied des Grossen Gemeinderats aus der Liste der EDU&EVP
– ein vom Gemeinderat zu bezeichnendes Gemeinderatsmitglied
– Sekretär des Grossen Gemeinderats als Kommissionssekretär ohne Stimmrecht
– maximal zwei vom Gemeinderat zu bestimmende Personen mit beratender Funktion und ohne Stimmrecht
7. Der Gemeinderat und die Listen melden ihre Kommissionsmitglieder bis zum 16. Februar 2015 an das Ratssekretariat. Die so gemeldeten Mitglieder gelten als gewählt. Die nicht ständige Kommission hat den Gegenvorschlag bis spätestens Ende Juni 2015 auszuarbeiten.
Postulat Walther, Umsetzung Verkehrsrichtplan mit Poller, Beantwortung
Die Frist zur Beantwortung des Postulats Walther, Umsetzung Verkehrsrichtplan mit Poller, wird um vier Jahre verlängert.
Motion Grossenbacher, Fussgängerzone Postplatz bis Harderstrasse, Beantwortung
Die Traktandierung der Erheblicherklärung der Motion Grossenbacher, Fussgängerzone Postplatz bis Harderstrasse, wird um weitere vier Jahre hinausgeschoben.
Motion Weinekötter, Fussgängerüberquerungen, Beantwortung
Die Frist zur Beantwortung der Motion Weinekötter, Fussgängerüberquerungen, wird um vier Jahre verlängert.
Ersatzwahl in die Geschäftsprüfungskommission
Auf Antrag der Sozialdemokratischen Partei und als Ersatz für den zurücktretenden Alfred Schenk wird Fritz Kupfer, 1954, für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 23. Februar 2015 bis 31. Dezember 2016 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.
Ersatzwahl in die Finanzkommission
Auf Antrag der Grünen und als Ersatz für den wegziehenden Adrian Rufener wird Rudolf Christian Simmler, 1964, für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 23. Februar 2015 bis 31. Dezember 2016 als Mitglied der Finanzkommission gewählt.
Ersatzwahl in die Anerkennungskommission
Auf Antrag der Schweizerischen Volkspartei und als Ersatz für den zurücktretenden Marc Alain Sahli wird Barbara Christen, 1960, für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 23. Februar 2015 bis 31. Dezember 2016 als Mitglied der Anerkennungskommission gewählt.
Ersatzwahl in die Sicherheitskommission
Auf Antrag der Grünen und als Ersatz für die zurücktretende Annerös Aulbach wird Jürg Peter Holzer, 1965, für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. März 2015 bis 31. Dezember 2016 als Mitglied der Sicherheitskommission gewählt.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen, gegen die obigen Wahlen innert zehn Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Fakultatives Referendum
Der Rahmenkredit Bernastrasse, Erneuerung Oberbau, Strassenentwässerung und öffentliche Beleuchtung sowie Erneuerung der Kanalisation untersteht nach Artikel 7 OgR 2000 dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten handschriftlich und leserlich mit Namen, Vornamen, Jahrgang, Adresse und Unterschrift innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation beim Gemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt. Für das konstruktive Referendum, das unter den gleichen formellen Bedingungen ergriffen werden kann, wird auf Artikel 37 Absätze 2 und 3 OgR 2000 verwiesen.
Interlaken, 4. Februar 2015
Der Gemeindeschreiber