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Schwellenkorporation

Einladung zur Mitwirkung in der Begleitgruppe Wasserbauplan Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach
Im Auftrag der Schwellenkorporationen Brienz, Schwanden und Hofstetten ist die Erarbeitung des Wasserbauplans Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach im Gange. Die aktuelle Gefahrenkarte weist auf dem Schwemmkegel des Lamm- und Schwanderbachs grosse Gebiete im roten Gefahrenbereich aus. Ziel des Projektes ist es, mit geeigneten Schutzmassnahmen diese Schutzdefizite zu verringern und den Schutz der Bevölkerung und von Sachwerten vor Hochwasserereignissen zu erhöhen.
Die Schwellenkorporationen sind verpflichtet, Schutzmassnahmen zur Verbesserung der heutigen Gefahrensituation zu planen und umzusetzen. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung vom 10.9. bis 22.10.2014 konnten sich alle Interessierten zu den vorgesehenen Massnahmen äussern. Die im Rahmen des Mitwirkungsprojektes vorgeschlagenen Massnahmen umfassen:
– eine Sanierung der wichtigsten Sperren im Oberlauf,
– den Bau von neuen Dämmen und eine Vergrösserung des Ablagerungsraumes im bestehenden Geschiebesammler sowie
– für den Überlastfall einen Korridor.
Die zahlreichen Mitwirkungseingaben werden nun geprüft und in einem Mitwirkungsbericht mit Begründungen zusammengefasst.
Für die Umsetzung des Vorprojektes in einen Wasserbauplan soll eine Begleitgruppe zur Mitwirkung gebildet werden. Die Mitglieder werden regelmässig über den Projektstand informiert und können ihre Verbesserungsvorschläge mit den beteiligten Planern diskutieren. Jedermann ist eingeladen und berechtigt, an den Begleitgruppen-Sitzungen teilzunehmen. Eine erste Sitzung wird voraussichtlich im April statt finden. Der genaue Ort und Zeitpunkt werden noch definiert. Interessierte melden sich bitte unter Angabe der eigenen Koordinaten (Name, Adresse, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse) bis am 6.3.2015 bei den Gemeindeverwaltungen von Brienz, Schwanden oder Hofstetten. Wir werden Ihnen zu gegebenem Zeitpunkt eine Einladung für die erste Sitzung zustellen.
Die Bauherrschaft behält sich vor, bei übermässigen Anmeldungen proportional zu den Einwohnerzahlen allfällige zahlenmässige Beschränkungen vorzunehmen.