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Einwohnergemeinde

Änderung Personalverordnung Habkern, Anhang I
Der Gemeinderat Habkern hat am 2. Februar 2015 eine Änderung der Personalverordnung vom 16. Dezember 2002 beschlossen (Anhang I Gehaltsklassen). Die Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Februar 2015 in Kraft. Sie kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Gegen die Änderung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Habkern, 12. Februar 2015
Der Gemeinderat