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Gemischte Gemeinde

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 8. März 2015
Abstimmungsausschuss
Der Gemeinderat Oberried hat in Ausführung von Art. 35 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 für die Bestellung der Abstimmungen/Wahlen zu sorgen. Für die Mitglieder des Stimmausschusses besteht Amtszwang.
Zur Leitung und Durchführung der auf den 8. März 2015 festgelegten Abstimmung wurde folgender Abstimmungsausschuss bestellt:
Sonntag, 8. März 2015 / Gemeindeverwaltung Oberried
10.00–11.00 Uhr, Urnendienst und Ausmittlung der Wahlresultate.
Präsident:
Zurbuchen Ulrich, Gemeinderat
Sekretär:
Stucki Ulrich
Mitglieder Urnendienst:
Ruef Andrea, Panoramastrasse 35, Oberried
Ruef Rolf, Panoramastrasse 19, Oberried
Schiely Thomas, Untergasse 8, Oberried
Schild Katharina, Der istrasse 19, Oberried
Ersatzperson: Schläppi Barbara, Hauptstrasse 37 Oberried
Wichtig für Mitglieder
Sollte ein Mitglied verhindert sein, muss es die schwerwiegenden Gründe sofort nach Erhalt dieses Aufgebots dem Gemeindeschreiber schriftlich mitteilen.
Für die Nennung einer Ersatzperson zeichnen die Mitglieder des Abstimmungsausschusses selbst verantwortlich. Unentschuldigtes Fernbleiben wird mit einer Busse geahndet.
Wichtig für Ersatz
Das Ersatzmitglied wird vom Gemeindeschreiber vor dem Abstimmungsdatum speziell aufgeboten, wenn es zum Einsatz kommen sollte. Es ist auch ein kurzfristiges Aufgebot möglich. Allfällige weitere Auskünfte erteilt der Gemeindeschreiber (Tel. 033 849 13 33).
Oberried, 5. Februar 2015
Gemeinderat Oberried