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Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Aemmer Hansruedi, Landwirt, Juheigässli 44, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Erstellen eines beleuchteten Reitplatzes und Allwetterauslauf.
Hinweis: Die Gemeinde Matten bei Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Juheigässli, Parzelle Nr. 101, Koordinaten 633'330 / 169'860, Landwirtschaftszone.
Beanspruchte Ausnahme: Art. 24 RPG – Bauen ausserhalb der Bauzone.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Ableitung des Oberflächenwassers in die bestehende Versickerungsanlage, Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Matten, 2. Februar 2015
Bauverwaltung Matten