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Einwohnergemeinde

Genehmigung Neufassung der Personalverordnung mit Anhang I bis IV Genehmigung und Inkrafttreten
Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung gibt der Gemeinderat Ringgenberg das Inkrafttreten des folgenden Gemeindeerlasses bekannt:
Die Neufassung der Personalverordnung mit Anhang I bis IV wurde an der Gemeinderatssitzung vom 8. Dezember 2014 genehmigt, am 3. Juli 2014 im Anzeiger Interlaken öffentlich gemacht und dem fakultativen Referendum gemäss Art. 47 GO unterstellt. Die 30-tägige Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen und die Verordnung ist in Rechtskraft erwachsen. Sie trat auf 1. Januar 2015 in Kraft.
Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg gegen eine Gebühr bezogen werden oder/und ist auf der Homepage www.ringgenberg.ch aufgeschaltet.
Ringgenberg, 22. Januar 2015
Der Gemeinderat