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Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage: Änderung Überbauungsordnung «Beschneiungsanlage und Pistenkorrektur Skigebiet Grindelwald-First»
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlage und Pistenkorrektur Skigebiet Grindelwald-First» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Bei dieser Änderung handelt es sich um eine Ergänzung im Gebiet Schonegg-Isch.
Die Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlage und Pistenkorrektur Skigebiet Grindelwald-First» liegt vom 22. Januar bis 23. Februar 2015 während der Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 16. Januar 2015
Gemeinderat Grindelwald