Einwohnergemeinde
Öffentliche Mitwirkungsauflage: Änderung Überbauungsordnung «Beschneiungsanlage und Pistenkorrektur Skigebiet Grindelwald-First»
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlage und Pistenkorrektur Skigebiet Grindelwald-First» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Bei dieser Änderung handelt es sich um eine Ergänzung im Gebiet Schonegg-Isch.
Die Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlage und Pistenkorrektur Skigebiet Grindelwald-First» liegt vom 22. Januar bis 23. Februar 2015 während der Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 16. Januar 2015
Gemeinderat Grindelwald
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlage und Pistenkorrektur Skigebiet Grindelwald-First» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Bei dieser Änderung handelt es sich um eine Ergänzung im Gebiet Schonegg-Isch.
Die Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlage und Pistenkorrektur Skigebiet Grindelwald-First» liegt vom 22. Januar bis 23. Februar 2015 während der Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 16. Januar 2015
Gemeinderat Grindelwald