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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Schwellenkorporation Bödeli Süd, Herr Robert Zingrich, Hofstatt 117a, 3813 Saxeten.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Hauptstrasse 21, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Anheben und Sanieren der Brücke (Hochwasserschutzmassnahme) sowie Anpassungen der Werkleitungen und der Strassenanschlussbereichen.
Standort: Änderbergstrasse, Koordinaten 634'006 / 169'181, Parzellen Nrn. 1075, 458, 12, 18, 1350, 14, Zonen: Strassenareal, Grünzone, Überbauungsordnung SF-Halle 1.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A und Uferschutzbereich.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt und Inventar der militärischen Hochbauten.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG) • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV) • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG) • Baute in der Grünzone (Art. 231 GBR).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Matten bei Interlaken, 3800 Matten b. I.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.  Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten
(Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli