Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Information an die Grundeigentümer Wasser- und Abwasserinstallationen
Die Einwohnergemeinde erhebt ihre Trinkwasser- und Abwassergebühren gestützt auf die Belastungswerte (BW) gemäss Schweizerischem Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW).
Weil neue Geräte – im speziellen Wasch- und Geschirrspülmaschinen sowie Duschen und Badewannen – kleinere Wassermengen benötigen als früher, hat der SVGW die entsprechenden BW herabgesetzt und in seiner überarbeiteten Richtlinie für Trinkwasserinstallationen
(W3) verankert.
Die bekannten Belastungswerte BW wurden in Belastungswerte LU (Loading Unit) umgenannt und neu eingestuft.
Da die Gemeindereglemente und die Tarife der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf Belastungswerten aufgebaut sind, müssen mit der Einführung der neuen Werte die Reglemente und Tarife angepasst werden. Die Gemeinde Ringgenberg beabsichtigt, die Reglemente per 1. Januar 2016 anzupassen.
Alle Anschlüsse (auch bestehende) müssen in LU umgerechnet werden. Die Einwohnergemeinde Ringgenberg wird deshalb ab Januar 2015 bis voraussichtlich Dezember 2015 bei allen Liegenschaften in der Gemeinde die LU-Werte durch den Brunnenmeister der Gemeinde aufnehmen lassen.
Die Grundeigentümer und/oder Mieter sind gebeten, dem Brunnenmeister den Zugang zur Liegenschaft zu erleichtern. Bei Fragen können Sie sich direkt an Brunnenmeister Thomas Schmocker, Tel. 079 374 80 82, wenden.
Die Ver- und Entsorgungskommission sowie der Gemeinderat danken für Ihre Mithilfe.
Der Gemeinderat