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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Obrecht Anne und Günther Thomas, Hauptstrasse 12, 3805 Goldswil.
Projektverfasserin: Swisshaus AG, Meriedweg 11, 3172 Niederwangen b. Bern.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit integrierter Garage und Aussenpool.
Hinweis: Die Gemeinde Därligen ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Nutzung: Bau einer Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Matteweg 1, Parzelle Nr. 334, Koordinaten 628'240/167'875, Wohn- und Gewerbezone 2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV). • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Därligen, 3707 Därligen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2015
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli