Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Grundbuch

Aufforderung zur Anmeldung dinglicher Rechte infolge Aufnahme eines Grundstückes in das allgemeine Grundbuch
Gemeinde lseltwald
Anlässlich der Erstvermessung der Gemeinde lseltwald wurde festgestellt, dass ein Teil der bestehenden Parzelle, Bönigen-GB Nr. 724, auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde lseltwald liegt, im Grundbuch von lseltwald jedoch kein entsprechendes Grundstück eingetragen ist, und zwar:
1339 m2, neu GB Nr. 1207, Schilt Hans, Chur
Anmeldestelle: Grundbuchamt Oberland, Dienststelle lnterlaken, Schloss, 3800 Interlaken
Die Aufnahme dieses Grundstückes im Grundbuch von lseltwald wir hiermit öffentlich bekannt gegeben, mit der Aufforderung, allfällig daran bestehende dingliche Rechte innert Monatsfrist, vom Erscheinen dieser Publikation hinweg gerechnet, unter genauer Bezeichnung und Vorlage der Beweismittel beim Grundbuchamt Interlaken schriftlich anzumelden.
Nach Eingabefrist angemeldete dingliche Rechte Dritter werden im Grundbuch nicht mehr eingetragen, und der Säumige hat einen allfälligen Schaden, welcher ihm daraus erwachsen könnte, selbst zu tragen.
Grundbuchamt Oberland
Dienststelle Interlaken
Die Grundbuchverwalterin:
Jacqueline Wyss