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Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1110
Unterseen–Habkern
Gemeinde: Unterseen
Sicherheitsholzerei
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Teilstrecke
Santiklause–Schnabel (630'540 / 171'540)
Dauer
Montag, 19.1., bis Freitag, 30.1.2015, jeweils werktags von 7.30 bis 17.00 Uhr
Ausnahmen
Notfall- und Rettungsfahrzeuge
Auf den öffentlichen Verkehr wird Rücksicht genommen.
Verkehrsführung
Keine Umleitungsmöglichkeit
Einschränkungen
Es ist mit Wartezeiten bis 10 Minuten zu rechnen.
Zu Fuss Gehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung durch Verkehrsdienst oder mit Lichtsignalanlage
Grund
Sicherheitsholzerei
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Interlaken, 12. Dezember 2014
Strasseninspektorat Oberland Ost