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Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen ordnet gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 SV folgende Verkehrsbeschränkung an:
Wengen: Zone «uf der Egg» bis zum Zielgelände der Internationalen Lauberhornrennen.
Vom 16. bis 18. Januar 2015 gilt ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen.
Vom Fahrverbot ausgenommen sind Fahrten von Anwohnern und Materialtransporte im Auftrag des Organisationskomitees der Internationalen Lauberhornrennen.
Lauterbrunnen, 9. Dezember 2014
Der Gemeinderat