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Baupublikation

Bauherrschaft: Sandro Müller, Höheweg 165, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Architektur Box 96 GmbH, Mühleholzstrasse 53, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erneuerung Wohnhaus (Rückbau Kreuz rst/Dachstock, Wiederaufbau). Ersatz Heizung (Gas statt Öl). Neue Aussentreppe, Sichtbetonmauer und Toranlage.
Hinweis: • Die Gemeinde Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt. • Erhaltung Bauvolumen nach Uferschutzplanung gemäss SFG.
Standort: Höheweg 165, Parzelle Nr. 321, Nutzungszone W2 und Uferschutzzone.
Beanspruchte Ausnahmen: • Überschreiten der Gebäudelänge nach Art. 11 Uferschutzplanung gemäss SFG (analog bestehend) • Unterschreiten der Gebäudeabstände nach Art. 212 BauR • Bauten in der Uferschutzzone nach Art. 5+6 SGF i.V. mit Art. 48 WBG / 41c GSchV (analog bestehend)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an best. Gemeindekanalisation, Bereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Februar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 23. Dezember 2014
Bauverwaltung Interlaken