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Baupublikation

Bauherrschaft: Dübendorfer Thomas, Marktgasse 59, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau Lift über alle Geschosse. Erweiterung Dachgeschoss und Ersatz Balkone.
Hinweis Die Gemeinde Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Marktgasse 59, Parzelle Nr. 177, Nutzungszone MK.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der Gebäudehöhe nach Art. 212 i. V. mit Anhang Art. A132 BauR (Terrasse auf bestehendem Flachdach).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend, Bereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 19. Dezember 2014
Bauverwaltung Interlaken