Bau- und Gewässerschutzpublikation
Gesuchstellerin: Musikschule Oberland Ost, Rugenparkstrasse 2, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Lengacher Althaus Architekten, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Musikschule. Baute im Grundwasser und Grundwasserabsenkung.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Zone für öffentliche Nutzung i durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Mittengrabenstrasse 24, Parzelle Nr. BR2031, Koordinaten 633121/170'576, Zone für öffentliche Nutzung i (Musikschule).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Interlaken, 3800 Interlaken.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli
Projektverfasser: Lengacher Althaus Architekten, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Musikschule. Baute im Grundwasser und Grundwasserabsenkung.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Zone für öffentliche Nutzung i durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Mittengrabenstrasse 24, Parzelle Nr. BR2031, Koordinaten 633121/170'576, Zone für öffentliche Nutzung i (Musikschule).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Interlaken, 3800 Interlaken.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli