Baupublikation
Gesuchstellerin: RUAG Real Estate AG, Stauffacherstrasse 65, 3000 Bern 2.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung von zwei unterirdischen militärischen Anlagen als Lager für zivile Güter.
Standort: Im Steinschlag, Parzelle Nr. 1518/BR1519, Koordinaten, 635'471/163'513, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG). • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG). • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Wilderswil, 3812 Wilderswil.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung von zwei unterirdischen militärischen Anlagen als Lager für zivile Güter.
Standort: Im Steinschlag, Parzelle Nr. 1518/BR1519, Koordinaten, 635'471/163'513, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG). • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG). • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Wilderswil, 3812 Wilderswil.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli