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Kirchgemeinde

Protokollauflage
Gestützt auf Art. 71 des Organisationsreglements der Kirchgemeinde Unterseen liegt das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 14. Dezember 2014 ab 24. Dezember 2014 während 30 Tagen bei der Verwaltung der Kirchgemeinde öffentlich auf.
Zudem kann das oben genannte Protokoll auf der Homepage www.kirche-unterseen.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Kirchgemeinde Unterseen