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Baupublikation

Gesuchstellerin: Wengernalpbahn AG und Berner Oberland-Bahnen AG, vertreten durch Jürg Lauper, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Ingenieurgemeinschaft Staubbach, Hauptstrasse 21, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erstellen einer temporären Baustellenzufahrt, eines temporären Weges, temporäre Verbreiterung einer Zufahrt und Erstellen eines Installationsplatzes.
Waldrodung für die temporäre Baustellenzufahrt Rodungs äche: 410 m auf Parzelle Nr. 90 und 230 m auf Parzelle Nr. 4096
Ersatzaufforstungsfläche: 410 m auf Parzelle Nr. 90 und 230 m auf Parzelle Nr. 4096
Standort: Gsteigermatta, Parzellen Nrn. 90, 4096, 4860, 1920, 6070 (BR4915), Koordinaten 636'000/160'770, Zonen: Bahnareal und Überbauungsordnung Nr. 2 «Parkhaus Lauterbrunnen», Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG) • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli