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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Tunez Horacio, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld.
Projektverfasser: Architekturbüro Heinz Kammer, Chalet Sonneck, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Abbruch Hotelgebäude und Neuaufbau Mehrfamilienhaus sowie Erstellen Gehweg und Ausbessern der Parkplätze.
Hinweis: Die Gemeinde Oberried ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Nutzung: Bau von Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Hauptstrasse 20, Parzellen Nrn. 1012 und 1022, Koordinaten 639'608/175'995, Dorfkernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG). • Unterschreiten des Gebäudeabstandes (Art. 28 GBR).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Oberried, 3854 Oberried.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen
und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli