Bau- und Gewässerschutzpublikation
Bauherrschaft und Projektverfasser: Aemmer Hansruedi, Juheigässli 44, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau einer Studiowohnung im Dachgeschoss anstelle von zwei Zimmern.
Hinweis: Die Gemeinde Matten bei Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Juheigässli 46, Parzelle Nr. 101, Koordinaten 633'340/169'882, Landwirtschaftszone.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 24 RPG – Bauen ausserhalb der Bauzone. Art. 67 BauV – Unterschreitung der min. Raumhöhe.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Wie bestehend, Einleitung der häuslichen Abwässer in die bestehende Jauchegrube, Zone Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4, Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Matten, 8. Dezember 2014
Bauverwaltung Matten
Bauvorhaben: Einbau einer Studiowohnung im Dachgeschoss anstelle von zwei Zimmern.
Hinweis: Die Gemeinde Matten bei Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Juheigässli 46, Parzelle Nr. 101, Koordinaten 633'340/169'882, Landwirtschaftszone.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 24 RPG – Bauen ausserhalb der Bauzone. Art. 67 BauV – Unterschreitung der min. Raumhöhe.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Wie bestehend, Einleitung der häuslichen Abwässer in die bestehende Jauchegrube, Zone Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4, Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Matten, 8. Dezember 2014
Bauverwaltung Matten