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Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung Hotel Eiger
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Hotel Eiger zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die UeO Hotel Eiger liegt vom 18. Dezember 2014 bis 23. Januar 2015 während den Bürozeiten bei der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 15. Dezember 2014
Der Gemeinderat